Akupunktur - Haltung der Krankenkassen
Seit dem 1. Januar 2007 zahlen alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen gemäß einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in Deutschland Akupunktur bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder in den Knien (bei Kniegelenksarthrose) im Rahmen einer Schmerztherapie.[41] Die Behandlung von Kopfschmerzen durch Akupunktur wurde nicht in den Leistungskatalog aufgenommen, da kein Vorteil gegenüber der Standardtherapie festgestellt worden war.[28] Alle anderen Akupunkturbehandlungen sind ebenfalls nicht Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und müssen deshalb selbst bezahlt werden.
Teil dieses Beschlusses ist auch die Erhöhung der notwendigen Qualifikation der Ärzte: Neben der ärztlichen Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ wird der Nachweis der jeweils 80-stündigen Kurse „Spezielle Schmerztherapie“ und „Psychosomatische Grundversorgung“ vorausgesetzt. Bis 30. Juni 2008 galt eine Übergangsfrist, die es Ärzten, die noch nicht die genannten Fortbildungsnachweise erbracht haben, befristet erlaubte, Akupunktur als Kassenleistung anzubieten.
Viele deutsche private Krankenversicherungen, Beihilfen und die Postbeamtenkrankenkasse bezahlen Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte,[42] nach Einzelfallentscheidung meist auch für weitere Diagnosen. Vertragsabhängig werden auch Heilpraktikerleistungen ersetzt.
Eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung besteht durch Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, da auch Heilpraktiker mit TCM-Ausbildung Akupunktur anbieten.
In der Schweiz wird die Akupunktur über die Zusatzversicherung abgedeckt.
Quelle: Wikipedia
Shiatsu





